Ablauf und Kosten Logopädie

Kontaktaufnahme

Schreiben Sie uns eine E-Mail an 

logopaedie@tz-theresiengasse.at mit den wichtigsten Informationen über Ihr Kind (Name, Geburtsdatum, Anliegen)

Verordnung

Sie benötigen bereits für den ersten Termin eine Verordnung für Logopädie. Diese kann von Kinder-, Zahn- oder HNO-Ärzt:innen ausgestellt werden. Auf der Verordnung sollten die Daten des Kindes, eine logopädische Diagnose sowie 10x60 Minuten Logopädie stehen.

Bewilligung

Aktuell ist die Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB ausgesetzt. 
Falls Sie bei KFA oder SVS versichert sind, ist eine Bewilligung der Verordnung von der Krankenkasse erforderlich. Dazu brauchen Sie einen Behandlungsplan, den wir Ihnen ausfüllen, nachdem wir Ihr Kind kennengelernt haben. Die Bewilligung muss bis zur 2. Therapieeinheit vorliegen. 

Kosten

Eine Therapieeinheit kostet € 100,00. Nach 5 oder 10 Therapieeinheiten bekommen Sie eine Honorarnote (nach Absprache mit der jeweiligen Therapeutin).

Rückerstattung durch die Krankenkasse

Sie bekommen von der Krankenkasse ca. 40-70% Rückerstattung. Dazu müssen Sie die Honorarnote, einen Zahlungsnachweis und die Überweisung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Absagemodalitäten

Eine vereinbarte Therapieeinheit ist spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen - ansonsten wir die Einheit verrechnet. Die Krankenkasse erstattet keine Kosten für versäumte Einheiten.

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